Ab September erhöht sich die Mindestschwelle für inaktive Konten auf zweihundertfünfzig Euro. Guthaben unter dieser Grenze werden automatisch der Staatskasse überwiesen.

Konten gelten nach fünf Jahren ohne Aktivitäten als inaktiv.

Banken müssen versuchen, Kontoinhaber ausfindig zu machen. Nicht zugeordnete Beträge gehen an den Einlagen- und Konsignationsfonds.

Dort gilt jetzt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, statt bisher dreißig Jahren. Kleinbeträge werden ohne Verjährung direkt an den Staat übertragen.