Immer mehr Schulen sagen Ausflüge wegen starker Hitze kurzfristig ab. Besonders betroffen sind Schüler eines bekannten Instituts, deren Reise ausfallen musste.
Eltern fragen, ob sie gezahlte Beträge für abgesagte Reisen erstattet bekommen.
Experten erklären, wer die Stornierung vornimmt, sei für die Erstattung entscheidend. Laut belgischem Recht gelten hohe Temperaturen meist nicht als zwingender Rückerstattungsgrund.
Viele Anbieter reagieren dennoch kulant und bieten Gutscheine oder Rabatte an. Die Diskussion dreht sich weiterhin um Rechte von Eltern und Pflichten der Veranstalter.
