Ab zweitausendachtundzwanzig wird das Rentensystem um einen Kapitalrente-Anteil erweitert. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen zusätzlich jeweils einen Prozent ihres Einkommens in den Rentenfonds.

Die Beiträge steigen bis zweitausendeinunddreißig schrittweise an, um schneller Kapital anzusammeln.

Langfristig sollen Rentnerinnen und Rentner höhere Altersbezüge erhalten können. Das neue System integriert weiterhin den Nachhaltigkeitsfaktor, der bislang Rentenerhöhungen begrenzt.

Rentner vor zweitausendachtundzwanzig bleiben im alten System; spätere profitieren schrittweise vom Kapitalrente-Modell. Bis zweitausendsechsundzwanzig werden die endgültigen Regelungen erwartet, um das System zukunftssicher zu machen.