Im vergangenen Jahr verschärften einige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre Bürgerrechtsgesetze deutlich. Portugals neues Gesetz verlangt nun für Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsdauer von zehn Jahren.

Für Bürger portugiesischsprachiger Länder und Europäische Union gilt eine neue Mindestdauer von sieben Jahren.

In Malta wurde das direkte Einbürgerungsprogramm durch Investition vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt. Ab dem dreißigsten Oktober zweitausendfünfundzwanzig entfällt in Deutschland der beschleunigte Einbürgerungspfad.

Andere Länder wie Frankreich oder Schweden behalten fünf Jahre Aufenthaltsanforderung bei; Griechenland verlangt sieben. Experten bestätigen, dass Einbürgerungen durch Investitionen fast vollständig abgeschafft wurden; Herkunft bleibt relevant.