Die Bundesregierung verabschiedet ein Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste. Alexander Dobrindt betont die Notwendigkeit, Geheimdienste in moderne Verteidigungsinstrumente zu verwandeln.

Neue Operationserlaubnisse erlauben den Behörden, Cyberangriffe durch Manipulation fremder IT-Systeme zu beenden.

Der Bundesnachrichtendienst darf im Ausland in bestimmten Fällen Sabotageakte durchführen. Eine ausdrückliche Auflage schließt aus, dass dabei Menschen körperlich geschädigt werden.

Große Datensätze werden künftig mithilfe von künstlicher Intelligenz und neuen Analysemethoden ausgewertet. Kritiker warnen vor weitreichenden Grundrechtseinschränkungen und verfassungsrechtlichen Bedenken beim Datenschutz.