Eine neue öffentliche Bekanntmachung informiert über die unveränderten technischen Toleranzen bei Radarkontrollen. Die Bevölkerung erfährt, dass Geschwindigkeitstoleranzen in Flämische und Wallonische Region weiter gültig bleiben.

Seit dem ersten Juli wurden Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße deutlich erhöht.

Die Polizei erhielt genaue Vorgaben, ab welchen Geschwindigkeiten Sanktionen eingeleitet werden müssen. Für Verstöße auf Autobahnen muss das Fahrzeug mindestens einhundertneunundzwanzig Kilometer pro Stunde fahren.

Auf anderen Straßen wird ab Überschreitung von mindestens sieben Kilometern geahndet. Gleichzeitig wurden bisherige Toleranzspielräume und sporadischer Radar-Einsatz in Belgien abgeschafft.