Ein Gesetz zur Digitalisierung der Kindergeldzahlung wird in Deutschland beschlossen. Familien müssen ab zweitausendsiebenundzwanzig keinen Antrag auf Kindergeld mehr stellen.
Nach der Geburt werden relevante Daten automatisch zwischen den Behörden digital geteilt.
Voraussetzung ist ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland sowie eine gültige IBAN im System. Beginnend im März erhalten Familien mit weiterem Kind automatisch die Zahlungen.
Ab November profitieren erstmals Kindergeld beziehende Familien ebenfalls von der Digitalisierung. Manche Änderungen, wie neue Adresse, müssen weiterhin gemeldet oder online ergänzt werden.
