Die Regierung überlegt, auf zahlreiche zuckerhaltige Lebensmittel eine spezielle Steuer einzuführen. Das Nationale Institut RIVM untersucht zwei Varianten mit unterschiedlich definierten Zuckermengen.
Eine Variante betrifft Produkte ab sechs Gramm Zucker auf hundert Gramm, die andere ab zwanzig Gramm.
Kekse, Kuchen, Schokolade und süße Brotaufstriche zählen zu den am stärksten betroffenen Waren. Bei der ersten Variante wären etwa zweiundvierzig Prozent des konsumierten Zuckers steuerpflichtig.
Für Trockenfrüchte werden Ausnahmen erwogen, da sie natürlicherweise viel Zucker enthalten. Die Maßnahme soll helfen, übermäßigen Zuckerkonsum und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu senken.
