Große Textilunternehmen dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Bisher waren das Verbrennen oder Zerstören unverkaufter Textilwaren erlaubt.

Unternehmen müssen diese Produkte künftig weiterverkaufen oder spenden.

Werden Spenden abgelehnt, bleibt in Ausnahmefällen die Vernichtung als letzte Möglichkeit. Mehr Waren werden zu Outlet-Preisen und über Second-Hand-Kanäle angeboten.

Textilproduzenten fürchten steigende Kosten für Lagerung und Logistik. Umweltschutzgruppen warnen, wirksame Kontrollen seien entscheidend für den Erfolg der Regel.