Ein Unternehmen verkauft überwiegend aus Fett und Haut bestehendes Produkt als Kebab aus Lammfleisch. Richter stellen fest, dass in den Produkten nur ein sehr geringer Anteil Lamm enthalten ist.

Die Firma erhält eine Geldstrafe von fünfhunderttausend Pfund und muss Prozesskosten tragen.

Untersuchungen enthüllen, dass Etiketten und tatsächlicher Inhalt der Ware stark voneinander abweichen. Schon zuvor gab es viele Beschwerden anderer Behörden über Etikettierung und Fleischanteil.

Die Geschäftsführung hat über Jahre hinweg gezielt Großhändler und Verbraucher getäuscht. Das Gericht fordert Zahlung der Strafe innerhalb von vier Jahren und betont neue Unternehmensmaßnahmen.