Ein vierzigjähriger Angeklagter erhält Haftstrafe wegen illegaler Geldtransfers nach Türkei. Richter verurteilen ihn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und illegaler Überweisungen.
Entscheidung bezieht eine vorherige Bewährungsstrafe mit ein und ist noch nicht rechtskräftig.
Seit zweitausendneunzehn gehörte der Verurteilte einer internationalen Gruppe an. Er betrieb Sammelstellen, über die von Mai zweitausendneunzehn bis Dezember zweitausendzwanzig Geld floss.
Der Angeklagte steuerte persönlich Transaktionen in Höhe von rund einhundertfünfzig Millionen Euro. Zusätzlich organisierte er illegale Goldlieferungen nach Türkei und profitierte vom Havala-System.
