Am einunddreißigsten Juli zweitausendsechsundzwanzig tritt in Deutschland das Reparaturgesetz in Kraft. Hersteller müssen für Waschmaschinen und Trockner mindestens zehn Jahre Ersatzteile bereitstellen.
Für Smartphones gilt künftig eine Mindestverfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens sieben Jahre.
Künftig dürfen weder Software noch Design gezielte Reparaturen künstlich erschweren. Verbraucher erhalten mehr Informationen zu Reparaturmöglichkeiten und angemessenen Preisen für Reparaturdienste.
Auch Tablets, Kühlschränke, Fernseher und Geschirrspüler sind von der neuen Ersatzteilpflicht betroffen. Das Gesetz möchte den Neukauf durch teure Reparaturen unattraktiver machen und europäische Verbraucher schützen.
